Amalgamverbot 2025

Amalgam-Verbot ab 2025: Was Sie über Zahnfüllungen wissen sollten!

Seit dem 1. Januar 2025 ist Amalgam als Zahnfüllungsmaterial in Deutschland verboten. Diese gesetzliche Änderung betrifft viele Patienten und sorgt für zahlreiche Fragen. Als Ihre Zahnarztpraxis möchten wir Sie umfassend über die Hintergründe des Verbots, alternative Füllungsmaterialien und die damit verbundenen Auswirkungen informieren.


Warum wurde Amalgam verboten?

Amalgam besteht zu einem großen Teil aus Quecksilber, das als gesundheitsschädlich gilt und erhebliche Umweltbelastungen verursacht. Die EU hat das Verbot im Rahmen der Minamata-Konvention beschlossen, um die Freisetzung von Quecksilber weltweit zu reduzieren. Auch wenn Amalgamfüllungen jahrzehntelang als sicher und langlebig galten, steht der Umweltschutz hier klar im Vordergrund.


Welche Alternativen gibt es?

Mit dem Wegfall von Amalgam stehen verschiedene Füllungsmaterialien zur Verfügung, die je nach Situation und individuellen Bedürfnissen gewählt werden können.

1. Glasionomerzemente (GIZ):

Glasionomerzemente sind selbsthaftende Amalgam-Ersatzmaterialien, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen für Seitenzähne übernommen werden. Sie haben den Vorteil, kostengünstig und leicht zu verarbeiten zu sein. Die Farbe ähnelt dem natürlichen Zahn. Allerdings sind die Kaubelastbarkeit, Abriebfestigtkeit und damit die Haltbarkeit begrenzt. Für Patienten, die eine langfristige Lösung suchen, ist es daher nicht ideal.

2. Composite-Füllungen:

Composite-Füllungen sind eine ästhetisch sehr ansprechende und haltbare Alternative. Sie werden in einer aufwändigen Mehrschichttechnik verarbeitet und sind besonders langlebig und auch für größere Defekte geeignet. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur anteilig. Patienten müssen daher mit einer Zuzahlung rechnen.

3. Keramik- oder Gold-Inlays:

Für Patienten, die Wert auf maximale Langlebigkeit und Qualität legen, bieten sich Keramik- oder Gold-Inlays an. Restaurationen aus Keramik sind besonders stabil und bieten eine ausgezeichnete Ästhetik, insbesondere im sichtbaren Bereich der Zähne. Im Seitenzahngebiet sind sowohl Keramik- als auch Gold-Inlays in Sachen Haltbarkeit der „Goldstandard“. Inlays werden in einem Zahntechnischen Labor hergestellt und anschließend im Zahn eingesetzt. Hierbei zahlen die Krankenkassen ebenfalls nur einen Füllungszuschuss.


Was ist bei der Entfernung von Amalgam zu beachten?

Die Entfernung von intakten Amalgamfüllungen ist medizinisch meist nicht notwendig. Wenn Sie dennoch Ihre Amalgamfüllungen austauschen lassen möchten, kann dies auf Wunsch unter speziellen Schutzmaßnahmen erfolgen, um die Freisetzung von Quecksilberdämpfen zu minimieren. In unserer Praxis verwenden wir moderne Verfahren wie Kofferdam und spezielle Absaugtechniken, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Entfernung intakter Amalgamfüllungen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.


Zahnzusatzversicherung: Eine sinnvolle Investition

Mit dem Verbot von Amalgam und den zunehmend eingeschränkten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wird die Zahnzusatzversicherung immer wichtiger. Diese Versicherung deckt oft einen Großteil der Kosten für hochwertigere Alternativen wie Composite-Füllungen oder Inlays ab. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig über passende Tarife zu informieren, um finanzielle Belastungen zu reduzieren.


Wir beraten Sie individuell

Das Amalgam-Verbot bringt Veränderungen mit sich, die nicht nur Ihre Zahngesundheit, sondern auch die Kostenstruktur beeinflussen können. In unserer Praxis beraten wir Sie gerne persönlich, um die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Ob Zement, Composite oder Keramik – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Zahngesundheit in den besten Händen bleibt.

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen!

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